Grundsätzlich unterscheidet man zwischen rechtlicher-, organisatorischer– & technischer IT-Sicherheit. Gerade hinsichtlich der rechtlichen Aspekte, ist es für Führungskräfte, Unternehmer und Geschäftsführer unabdingbar sich mit der Sicherheit in der IT-Infrastruktur im Unternehmen auseinander zu setzen, denn das Haftungsrisiko kann zu einem echten Problem werden!

StaRUG

Unternehmensstabilisierungs- & Restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG. Hier ist beschrieben, dass Sie als Geschäftsführer dafür Sorge zu tragen haben, Ihr Unternehmen ausreichend zu schützen und entsprechende Vorkerhungen zu treffen haben.
(StaRUG – externer Link)

Geschäftsführerhaftung

Die Überprüfung und vor allem die Sicherstellung der IT-Sicherheit im Unternehmen ist für Geschäftsführer verpflichtend, denn bei verhinderbaren Schäden greift häufig die Geschäftsführerhaftung und ihr privates Vermögen ist in Gefahr!

Wachsende Anzahl von Angriffen

Die neu veröffentlichten und besorgniserregenden Zahlen zeigen, dass neun von zehn Unternehmen (88 Prozent) von Cyber-Angriffen betroffen sind, gut 13% mehr als noch 2018&2019 und enormer Handlungsbedarf besteht. (Aktuelle Statistiken)

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